Am 9. September 2022 veranstaltete der Geistliche Rat unter der Leitung von S. E. Bischof em. DDr. Klaus Küng ein Symposium zu einem der gesellschaftspolitisch heißesten Eisen: Euthanasie. Ein euphemistischer Begriff, der eigentlich „schöner Tod“ oder „gutes Sterben“ bedeutet, und durch das rapide Überaltern der europäischen Gesellschaft zusätzliche Brisanz gewonnen hat. Es geht dabei um zentrale Fragen wie: Ist es moralisch zulässig, einem todgeweihten Menschen beim Sterben zu helfen, um dadurch sein Leiden zu beenden? Darf man Ort und Zeitpunkt seines Todes selbst bestimmen? Gibt es gar ein Recht auf (Selbst-)Tötung? Welche Auswirkungen hat Sterbehilfe auf die Familien der Betroffenen? Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen drei Vorträge hochkarätiger Experten, welche die Thematik, in der bis auf den letzten Platz gefüllten Ordensresidenz, aus drei Perspektiven beleuchteten: der juristischen, der ärztlichen und der ethisch-theologischen.